§ 3 Beiträge
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 06 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 06 .
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes NRW e.V.(lsb nw), die Verwaltungsberufsgenossenschaft des BRSNW und die GEMA in Höhe der vom lsb nw festgelegten Sätze.
- Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz 1/4 jährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. - Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages Sorge zu tragen. Ist der Beitrag zu diesem Zeitpunkt bei dem Verein nicht eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie eventuelle Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.
- Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechts-anspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 01.01. erfolgt eine Berechnung anteilig des Beitragssatzes.